Artikel 1 – Definitionen

Prevscan: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Prevscan, mit Sitz in Javea, Spanien.

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von Prevscan im Rahmen des Vertrages in Anspruch nimmt.

Parteien: der Kunde und Prevscan zusammen.

Dienstleistungen: die Durchführung einer präventiven medizinischen Untersuchung (Bodyscan) durch selbstständig handelnde Ärzte, Krankenhäuser, Kliniken und/oder Labore.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen von Prevscan.

Vertrag: der Vertrag, durch den sich Prevscan gegenüber dem Kunden verpflichtet, Maßnahmen im Bereich der Heilkunde durchzuführen, die direkt den Kunden betreffen. Dieser Behandlungsvertrag kommt gemäß der relevanten Gesetzgebung zustande.

Anamnese: mündlich oder über ein Formular von Prevscan an den Kunden gestellte Fragen, die sich auf dessen Gesundheitszustand beziehen.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen Prevscan und dem Kunden.

Der Kunde kann aus etwaigen vereinbarten Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine zukünftigen Rechte ableiten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft.

Wenn im Folgenden ’schriftlich‘ angegeben ist, umfasst dies auch die digitale Form.

Artikel 3 – Zustandekommen und Änderung des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn sich der Kunde mit einer (Hilfs-)Frage, die sich auf die Dienstleistungen bezieht, an Prevscan wendet, woraufhin Prevscan auf diese Frage eingeht. Der Vertrag kommt jedenfalls zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung zustande, zumindest nach der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebote von Prevscan sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben, und gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur verbindlich, wenn Prevscan schriftlich zustimmt.

Prevscan behält sich das Recht vor, einen Kunden aus gerechtfertigten Gründen jederzeit abzulehnen.

Artikel 4 – Preise und Tarife

Preise, die in Broschüren, auf Websites und in Angeboten angegeben sind, verstehen sich in Euro (€).

Wenn mit dem Kunden kein (fester) Preis vereinbart wurde, wird Prevscan dem Kunden für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen die üblichen Tarife in Rechnung stellen.

Prevscan behält sich das Recht vor, Verwaltungs- und/oder Reservierungskosten zu berechnen.

Artikel 5 – Abrechnung und Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die Rechnungen von Prevscan spätestens 7 Tage vor Beginn der Untersuchung zu zahlen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Kosten wahrscheinlich nicht bei seiner/seiner Krankenversicherung erstattet werden können.

Bei verspäteter Zahlung kann Prevscan gesetzliche Zinsen und Inkassokosten berechnen.

Artikel 6 – Durchführung des Vertrages

Vereinbarte Fristen sind indikativ und keine zwingenden Fristen.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit aller an Prevscan übermittelten Informationen.

Prevscan ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.

Artikel 7 – Beschwerden und Streitigkeiten

Prevscan verfügt über eine Beschwerde- und Streitschlichtungsregelung. Informationen dazu sind auf der Website von Prevscan zu finden.

Artikel 8 – Änderung und Stornierung

Geplante Termine können bis zu 72 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt geändert oder storniert werden.

Bei Stornierungen innerhalb von 72 Stunden ist der Kunde verpflichtet, die angefallenen Kosten zu erstatten.

Artikel 9 – Vertrauliche Daten

Die Parteien sind verpflichtet, alle (medizinischen) Informationen vertraulich zu behandeln. Im Umgang mit personenbezogenen Daten verweist Prevscan auf seine Datenschutzerklärung.

Artikel 10 – Geistige Eigentumsrechte

Prevscan behält sich alle geistigen Eigentumsrechte vor.

Dokumente sind zur Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen ohne Genehmigung nicht verbreitet werden.

Artikel 11 – Haftung

Prevscan haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese sind das Ergebnis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

Prevscan schließt die Haftung für Schäden durch Störungen in elektronischen Dienstleistungen aus.

Artikel 12 – Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt ist Prevscan berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.

Artikel 13 – Auflösung

Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Fristsetzung im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder schweren Pflichtverletzungen zu kündigen.

Artikel 14 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf alle rechtlichen Beziehungen zwischen Prevscan und dem Kunden findet ausschließlich spanisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Spanien vorgelegt.

Artikel 15 – Haftung

Prevscan übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Durchführung der Dienstleistungen resultieren, noch für die Unterstützung durch Dritte.

Der Kunde stellt Prevscan von jeglicher Haftung frei.

Mit diesen Anpassungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun auf Prevscan in Javea, Spanien, ausgerichtet, und die Haftung von Prevscan ist ausgeschlossen.

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